Was in Trier geschehen ist, ist nicht nur eine peinliche Verwaltungspanne, sondern ein schwerwiegender Eingriff in die demokratische Legitimationskette.

Wenn nach Angaben der Stadt Trier rund 1.400 Wahlscheine wegen einer fehlenden elektronisch eingedruckten Unterschrift ungültig sind und bereits abgegebene Briefwahlstimmen nur durch erneute Stimmabgabe „gerettet“ werden können, dann sind die Wahlrechtsgewährleistungen jedenfalls massiv beeinträchtigt. Die betroffenen Bürger konnten zunächst gerade keine wirksame und damit keine gültige Stimme abgeben. Das berührt die aus Art. 38 GG folgenden Wahlrechtsgrundsätze, die für Landtagswahlen über Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG maßgeblich sind, in ihrem Kern.

Zugleich wird auch die Gewährleistung des Art. 21 GG getroffen, denn die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung setzt ein rechtssicheres, verlässliches und ordnungsgemäßes Wahlverfahren voraus.

Aus Sicht des Vorsitzenden des AfD-Kreisverbandes Trier handelt es sich um ein gravierendes Versagen in der Amtsführung, für das der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 25, Oberbürgermeister Wolfram Leibe, politische Verantwortung trägt.

Die Stadt Trier selbst hat mitgeteilt, dass die zuvor ausgestellten Wahlscheine wegen des Fehlens der Unterschrift ungültig waren und Wähler, die bereits per Briefwahl abgestimmt hatten, die neu zugesandten Unterlagen erneut verwenden müssen, um überhaupt eine gültige Stimme abzugeben. Wenn Bürger nur wegen behördlicher Fehler ihr Wahlrecht nicht wirksam ausüben können, ist die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates jedenfalls empfindlich beeinträchtigt. Ein Staat, der die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl nicht zuverlässig gewährleistet, beschädigt das Vertrauen in die demokratische Ordnung selbst.

 

Patrick Servet
Vorsitzender
AfD-Kreisverband Trier