Wir berichteten bereits am 03. und 14. März 2026 über den Sachverhalt und rechtliche Schritte, dass der Trierische Volksfreund behauptete, dass AfD-Mitglieder mit „spontanen“ Gegendemonstranten bei einem AfD-Infostand aneinandergeraten wären.

 

Die Rheinische Post Mediengruppe GmbH (Trierischer Volksfreund),

erklärt und erkennt an:

Es künftig zu unterlassen, zu behaupten, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, „Teilnehmer einer spontanen Gegendemonstration seien mit AfD-Mitgliedern aneinandergeraten, beziehungsweise AfD-Mitglieder seien in eine Auseinandersetzung mit Gegendemonstranten geraten“.

 

Der Kreisverband Trier wird Sie, liebe AfD-Wähler, über den weiteren Verlauf dieses Sachverhalts selbstverständlich informieren.